Einwilligungen für Bewertungseinladungen

Bewertungseinladungen über das Trustbadge

Trusted Shops versendet automatisch Bewertungseinladungen an alle Kundinnen und Kunden, die gleichzeitig für die Nutzung der Trusted Shops Services registriert sind. Diese Kundinnen und Kunden aktivieren die Leistungen entweder nach dem Einkauf über das Trustbadge oder sind bereits hierfür registriert. Aktuell haben sich bereits mehr als 20 Mio. Nutzer*innen angemeldet. Im Rahmen dieses Nutzungsvertrages für Käufer*innen versendet Trusted Shops rechtmäßig Bewertungseinladungen, ohne dass unsere Online-Shops eine separate Einwilligung einholen müssen.

Für den Versand dieser Mails ist Trusted Shops gemeinsam mit dem Shop-Mitglied verantwortlich – sowohl datenschutzrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich. Trusted Shops informiert entsprechend in der eigenen Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung können die Käufer*innen über das eingebundene Trustbadge erreichen.

Lesen Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz:
FAQ zum Datenschutz bei Trusted Shops

Bewertungseinladungen im Rahmen der Trusted Shops Services, die an registrierte Nutzer verschickt werden, sind keine Werbung im Sinne von § 7 II Nr. 3 UWG. Die E-Mails sind Teil der gebuchten Services. Nur über diese Mail und den enthaltenen Link können Nutzerinnen und Nutzer an dem Bewertungsprogramm teilnehmen und ihre an den Bewertungslink gekoppelte Transaktion bewerten.

Datenschutzrechtlich stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, wonach eine Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie „[…] für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, […] erforderlich [ist.]“.

Wer ist bei anderen Arten des Versands von Bewertungseinladungen für die Einholung einer Einwilligung verantwortlich?

Neben dem oben beschriebenen Versand von Bewertungseinladungen im Rahmen der Trusted Shops Services existieren die folgenden Arten, Bewertungseinladungen zu versenden:

Durch diese Funktionen versendet Trusted Shops Bewertungseinladungen an einen vom jeweiligen Online-Shop bestimmten Personenkreis. Die Nutzung dieser Funktionen ist natürlich rein optional und nicht erforderlich für das Sammeln von Bewertungen mithilfe von Trusted Shops. Hierfür sind die über das Trustbadge versendeten Bewertungseinladungen ausreichend.

Bei Nutzung der Funktionen Review-Collector, Trusted Shops API und Automatisches Sammeln sind Trusted Shops und Sie gemeinsam für den Versand der Bewertungseinladungen verantwortlich. Für die Einholung der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, die nach § 7 UWG obligatorisch ist, sind Sie alleine zuständig. Ebenso haben Sie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO zu erfüllen.
Erst wenn die Empfängerinnen oder Empfänger der Bewertungseinladungen eine Bewertung abgeben, stimmen Sie gegenüber Trusted Shops den Nutzungsbedingungen zu und willigen in eine weitere Verwendung der Daten zu Zwecken der Erstellung eines Logins ein.

Die Funktion „Automatisches Sammeln“ ist standardmäßig deaktiviert. Ist sie aktiviert, löst jede Bestellung in Ihrem Online-Shop den Versand einer Bewertungseinladung aus. Trusted Shops prüft in diesem Fall nicht, ob die Empfängerin oder der Empfänger der Bewertungseinladung seine Einwilligung erteilt hat. So finden Sie die Funktion „Automatisches Sammeln“:

  1. Ins eTrusted Kontrollzentrum einloggen.
  2. Auf das e-Symbol in der rechten oberen Ecke klicken.
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  3. My Trusted Shops öffnet sich. Auf „Mehr“ (01_16x16.png) klicken. Anschließend auf „Trustbadge“ (02_16x16.png) klicken.
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  4. Die Übersicht „Trustbadge“ öffnet sich. Zum Bereich „Bewertungen automatisch sammeln“ scrollen.
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Möchten Sie die Funktion aktivieren? Dann markieren Sie „Ja“ und klicken Sie anschließend auf „Speichern“. Beachten Sie in diesem Fall die folgenden rechtlichen Informationen zur Einholung der Einwilligung.

Einholung der Einwilligung

Wenn Bewertungseinladungen nicht im Rahmen eines wie zu Anfang beschriebenen Service-Vertrages mit Trusted Shops versendet werden, handelt es sich bei solchen E-Mails um Werbung, so z. B. das LG Hamburg bereits im Jahre 2006. Zuletzt bestätigte auch der BGH mit Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17 diese Rechtsauffassung.

Das Urteil können Sie hier nachlesen. Unseren Blog-Beitrag dazu finden Sie hier.

Mit dem Review Collector bieten wir eine Methode, die auch nach der BGH-Rechtsprechung den rechtssicheren Versand von Bewertungseinladungen ermöglicht. Voraussetzung ist, dass Sie von Ihren Kundinnen und Kunden eine Einwilligung für den Versand von Bewertungserinnerungen einholen (vgl. Ziff. C 2.9 b) TS-AMB).

Einwilligung mit Checkbox

Für eine wirksame Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine gesonderte Erklärung des Käufers bzw. der Käuferin notwendig. Die Einwilligungserklärung darf also nicht mit anderen Erklärungen verbunden werden. Außerdem ist eine aktive Handlung der Kundin/des Kunden erforderlich: Dies kann nur mit einer Checkbox oder mit einer separaten Schaltfläche für die Zustimmung in den Erhalt einer Bewertungserinnerung bzw. einer anderen aktiven Handlung, z.B. Ausfüllen eines Feldes, welches nur für die Anmeldung zur Bewertungserinnerung benötigt wird, verwirklicht werden.

Die gebräuchlichste Lösung ist die Verwendung einer nicht vorangekreuzten Check-Box im Bestellprozess z.B. mit dem Text „Ich möchte stets nach meinen Einkäufen einmalig per E-Mail an die Abgabe einer Bewertung erinnert werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.“. Die Einwilligung kann auch mit einer Anmeldung zu Ihrem Newsletter gekoppelt werden (nur eine Checkbox). Übermitteln Sie dann einfach die E-Mail-Adressen mit Opt-In in unserem System. Da Trusted Shops im Rahmen der Versendung von Bewertungseinladungen gemeinsam mit Ihnen Verantwortlicher i.S.d. DSGVO ist, empfehlen wir, eine Einwilligung zur Übermittlung der erforderlichen Daten an Trusted Shops einzuholen. Die Einwilligungserklärung kann dann wie folgt lauten: „Ich möchte stets nach meinen Einkäufen einmalig per E-Mail an die Abgabe einer Bewertung erinnert werden und willige zu diesem Zwecke auch in eine Übermittlung der erforderlichen Daten an Trusted Shops ein. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.“. Der Versand unserer Bewertungserinnerungen ist dann rechtssicher.

Folgen einer fehlenden Einwilligung

Liegt diese Einwilligung nicht vor, haben nicht nur Empfänger der E-Mail (Privat- und Geschäftskund*innen), sondern auch Mitbewerber von Trusted Shops, Verbraucher- und Wettbewerbsverbände Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (Abmahnungskosten, Gerichtskosten etc.)

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur Einholung einer Einwilligung in der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit.

 


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