In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie unsere Rechtstexte in Ihren Amazon-Shop integrieren können.
Texte aus dem Rechtstexter kopieren
Sie haben den Rechtstexter fertig durchlaufen? Sie können Ihre Rechtstexte jederzeit in Ihrem Legal Account bei Trusted Shops unter https://legal.trustedshops.com/login aufrufen. Loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen vergebenen Passwort ein.
Nachdem Sie sich erfolgreich eingeloggt haben, wählen Sie durch klicken den Bereich „Rechtstexte“ auf der linken Seite aus.
Hier finden Sie alle von Ihnen erstellten Rechtstexte. Klicken Sie einfach auf den Text, den Sie kopieren möchten.
Der Rechtstexter ruft dann automatisch Ihre letzte Version des Rechtstextes auf, soweit Sie das jeweilige Modul bereits einmal durchlaufen haben.
Sie können Ihr fertiges Ergebnis in zwei Formaten ausgeben:
- Direkt als Text auf dem Bildschirm: Diesen bereits einfach formatierten Text können Sie mit der Maus markieren und in Ihren Shop, auf Ihrer Plattform oder in ein Textdokument einfügen.
- Im HTML-Format: Klicken Sie den gelben Button, um den generierten Text inklusive HTMLTags in den Editor Ihrer Shopsoftware oder in einen HTML-Editor einzufügen.
Tipp für die Nutzung bei Amazon:
Fügen Sie immer die Textversion in Ihren Amazon-Shop ein. Das HTML-Format wird von Amazon nicht unterstützt.
So binden Sie Ihre Rechtstexte in Ihren Amazon-Shop ein
Gehen Sie zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto. Wählen Sie in der Navigationsleiste oben rechts unter „Einstellungen“ den Punkt „Ihre Informationen und Richtlinien“.
(Hinweis: Dieser Punkt ist möglicherweise für alte Verkäuferkonten nicht verfügbar.)
AGB in Ihren Amazon-Shop einpflegen
Schritt 1: Wählen Sie die Option „Benutzerdefinierte Hilfeseiten“ aus.
Schritt 2: AGB einfügen
Sie gelangen zu einer Eingabemaske, in den Sie Ihre Amazon-AGB hineinkopieren können.
Achtung: Amazon hat die Zeichenanzahl für die benutzerdefinierten Hilfeseiten begrenzt. Teilen Sie Ihre Amazon-AGB daher, falls nötig, auf zwei benutzerdefinierte Hilfeseiten auf.
Erstellen Sie die erste benutzerdefinierte Hilfeseite, in dem Sie folgenden Titel eingeben: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Kopieren Sie nun die Hälfte des Textes in das vorgesehene Feld.
Klicken Sie anschließend auf „Speichern“. Wenn der Vorgang erfolgreich war, erhalten Sie in Ihrem Benutzerkonto eine Mitteilung von Amazon.
Erstellen Sie nun die zweite benutzerdefinierte Hilfeseite. Dazu klicken Sie, nachdem Sie die erste Seite erfolgreich gespeichert haben, erneut auf den Link „Benutzerdefinierte Hilfeseiten. Bei der zweiten benutzerdefinierten Hilfeseite geben Sie dann einfach als Titel ein Leerzeichen ein.
Anschließend klicken Sie auf „Speichern“. Sie erhalten wieder eine Bestätigung.
Achtung: Link-Elemente in Ihren AGB kürzt Amazon automatisch, sobald Sie auf speichern klicken. Hierfür gibt es momentan keine Lösung, wir sind allerdings bereits mit Amazon im Gespräch, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Die gekürzten Links sind nicht abmahnfähig.
Hinweis für die AGB-Einbeziehung bei Amazon:
Im Bestellprozess von Amazon wird auf die durch den Verkäufer eingestellten AGB lediglich an schwer auffindbarer Stelle verwiesen. Eine prominente Darstellung erfolgt lediglich auf der Produktseite. Amazon vertritt die Auffassung, dies reiche bereits aus, um die AGB des Händlers Vertragsbestandteil werden zu lassen. Trusted Shops toleriert diese Auffassung, steht jedoch mit Amazon in Kontakt, um eine eindeutige Lösung zu erzielen, mit dem Ziel, Ihnen rechtssicheres Verkaufen über Amazon zu ermöglichen.
Impressum in Ihren Amazon-Shop einpflegen
Schritt 1: Gehen Sie zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto. Wählen Sie die Option „Impressum und Info zum Verkäufer“ aus, um Ihr Impressum zu hinterlegen. (Hinweis: Dieser Punkt ist möglicherweise für alte Verkäuferkonten nicht verfügbar).
Schritt 2: Impressum einfügen
Fügen Sie Ihren Impressumstext in das vorgesehene Feld ein. Anschließend setzen Sie unter dem Textfeld zwei Häkchen. So setzen Sie den klickbaren Link zur OS-Plattform.
Nun müssen Sie nur noch auf „Speichern“ klicken, um den Vorgang abzuschließen.
Wichtige Textergänzung
Sie sind verpflichtet mit einem klickbaren Link auf die OS-Plattform der EU, die eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll, hinzuweisen und darüber zu informieren, dass diese zur Streitschlichtung genutzt werden kann. Dieser Link muss für Ihre Kunden leicht zugänglich sein. Die klickbaren Links, die Sie durch das Häkchen setzen oben in Ihr Impressum einfügen, erscheinen aber nur versteckt. Käufer müssen erst auf „Mehr lesen“ klicken, um den anklickbaren Link angezeigt zu bekommen.
Unser Tipp: Weisen Sie deswegen unten im Impressum ausdrücklich darauf hin, wo die Links zu finden sind.
Fügen Sie dazu folgenden Text ein: „Einen klickbaren Link auf die OS-Plattform finden Sie unter "mehr lesen".“
Datenschutzerklärung in Ihren Amazon-Shop einpflegen
Schritt 1: Gehen Sie zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto. Wählen Sie die Option „Datenschutzrichtlinie“ aus, um Ihre Datenschutzerklärung zu hinterlegen. (Hinweis: Dieser Punkt ist möglicherweise für alte Verkäuferkonten nicht verfügbar.)
Schritt 2: Datenschutzerklärung einfügen
Fügen Sie Ihre Datenschutzerklärung in das vorgesehene Feld ein.
Widerrufsbelehrung in Ihren Amazon-Shop einpflegen
Schritt 1: Gehen Sie zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto. Wählen Sie die Option „Widerrufsrecht“ aus, um Ihre Widerrufsbelehrung zu hinterlegen. (Hinweis: Dieser Punkt ist möglicherweise für alte Verkäuferkonten nicht verfügbar.)
Schritt 2: Widerrufsbelehrung einfügen
Fügen Sie Ihre Widerrufsbelehrung in das vorgesehene Feld ein.
Nun müssen Sie nur noch auf „Speichern“ klicken, um den Vorgang abzuschließen.
Gesetzliche Anforderungen
Impressum
Nach § 5 Abs. 1 TMG muss der Betreiber eines Online-Shops den Inhalt des Impressums leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.
Die Einbindung des Impressums muss folgende Kriterien erfüllen:
- Leicht erkennbar: Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.
- Unmittelbar erreichbar: Verlinkung über nicht mehr als zwei Links. Eine Erreichbarkeit über zwei Links ist nur dann zulässig, wenn sowohl der erste als auch der zweite Link eindeutig bezeichnet ist.
- Ständig verfügbar: Das Impressum muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.
Datenschutzerklärung
Nach Art. 12 DSGVO müssen Online-Händler geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person die in der DSGVO festgelegten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die leichte
Zugänglichkeit der Informationen setzt voraus, dass diese nicht im Angebot versteckt, sondern leicht auffindbar, maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich sind. Die Informationen müssen deshalb auch aussagekräftig benannt werden.
Die Einbindung der Datenschutzerklärung muss folgende Kriterien erfüllen:
Es muss ein aussagekräftig bezeichneter und leicht auffindbarer Link auf die Datenschutzerklärung vorhanden sein. Dieser Link muss auf jeder Seite des Shops vorgehalten werden, da bei einem Fehlen des Links keine leichte Auffindbarkeit mehr gegeben ist.
Widerrufsbelehrung
Nach §§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 3 EGBGB muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden. Daraus resultieren folgende Ansprüche an die Einbindung:
- Klarer Hinweis auf das Widerrufsrecht im Bestellprozess.
- Sprechender Link auf die ausführliche Belehrung, soweit die Belehrung nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt wird.
- Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen. Ferner gilt die Information über das Bestehen eines Rechts zum Widerruf als wesentlich i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 5 UWG, sodass wir empfehlen, bei allen Angeboten eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dies kann über einen sprechenden Link (z.B. „Widerrufsrecht“) im Header oder Footer des Online-Shops erfolgen.
AGB
Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen die AGB durch einen ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung wirksam in den Vertrag einbezogen werden.
Die Einbindung der AGB muss folgende Kriterien erfüllen:
- Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB im Bestellprozess.
- Sprechender Link auf die ausführlichen AGB, soweit die AGB nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt werden.
- Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.