Die folgenden Informationen berücksichtigen bereits die neue Rechtslage ab dem 28.05.2022.
Informationspflichten bei Bewertungen
Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.
Verifizierte Bewertungen bei Trusted Shops
Das Sammeln von Bewertungen kann bei Trusted Shops über verschiedene Wege erfolgen. In den meisten Fällen wird von Trusted Shops durch technische Maßnahmen sichergestellt, dass Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden als „Verifizierte Bewertung“ gekennzeichnet und nur diese Bewertungen gehen in die Gesamtnote ein.
Maßnahmen von Trusted Shops
Trusted Shops hat verschiedene Maßnahmen etabliert, um sicherzustellen, dass die verifizierten Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen kann hier abgerufen werden.
Andere Bewertungsarten
Neben diesen verifizierten Bewertungen gibt es andere Bewertungsarten, die aber nicht gleich behandelt werden. Vor allem werden diese Bewertungen speziell gekennzeichnet und gehen nicht in die Gesamtnote ein.
Beispielsweise können Kunden Bewertungen, die über andere Systeme gesammelt wurden, bei Trusted Shops importieren. Bei diesen importieren Bewertungen kann Trusted Shops nicht sicherstellen, dass diese Bewertungen ausschließlich von Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden daher als „Importierte Bewertungen“ gekennzeichnet und fließen nicht in die Gesamtnote ein.
Es ist also sichergestellt, dass die Note, mit der Sie als Nutzer des Bewertungssystems (nachfolgend auch „Unternehmer“) in Ihrem Online-Auftritt werben, sich stets nur aus verifizierten (echten) Bewertungen zusammensetzt. Ebenso werden auch nur solche Bewertungen in den Trusted Shops Widgets zur Anzeige der Bewertungen ausgespielt.
Pflichtinformationen bei den Bewertungen
Trusted Shops wird auf jeder Profilseite bei den Bewertungen selbst die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Zudem steht eine eigenständige Informationsseite zur Verfügung, die hier abgerufen werden kann. Auf dieser Informationsseite wird Trusted Shops alldiejenigen Maßnahmen darstellen, die zur Verifizierung der Bewertungen eingesetzt werden. Diese Informationen kann jeder Unternehmer für die über das Trusted Shops System gesammelten Bewertungen nutzen, wenn der Unternehmer selbst für die Informationspflicht verantwortlich ist. Zudem wird bei jeder Darstellung von Bewertungen durch Trusted Shops, auf diese Seite verlinkt.
Muss ich als Unternehmer selbst Informationen bereitstellen?
Ja. Mithilfe unserer Produkte machen Sie Bewertungen in Ihrem Shop zugänglich. Daher müssen Sie dafür Sorge tragen, die notwendigen Informationen innerhalb Ihres Shops bereitzustellen. Hierbei unterstützen wir Sie mit der folgenden Anleitung sehr gerne.
Wie kann ich die notwendigen Informationen auf meiner Webseite bereitstellen?
Um die durch die neue Rechtslage notwendigen Informationen bereitzustellen, sind nur wenige Schritte nötig:
- Überprüfen Sie zunächst, in welcher Form Sie Bewertungen innerhalb Ihres Shops zugänglich machen. Mögliche Kanäle sind beispielsweise:
- das Trustbadge
- die Widgets
- der Shopbewertungssticker
- der Produktbewertungssticker
- die Produktbewertungssterne
- eigene Darstellungsformen, die Sie mithilfe unserer APIs selbst entwickelt haben
Innerhalb des Trustbadge und unserer Widgets wird Trusted Shops direkt auf die Informationsseite verlinken.
Schon dadurch ist Ihr Shop sehr gut auf die neue Rechtslage vorbereitet, sofern Sie ausschließlich diese beiden Darstellungsvarianten nutzen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, auch den nächsten Schritt durchzuführen.
Wenn Sie den Shopbewertungssticker, den Produktbewertungssticker, die Produktbewertungssterne oder eine eigene Darstellungsform für Bewertungen nutzen, muss der nächste Schritt umgesetzt werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und ersetzen Sie den Shopbewertungssticker, den Produktbewertungssticker und die Produktbewertungssterne in Ihrem Shop durch unsere modernen Widgets. Wie Sie die Widgets in Ihren Shop integrieren, erfahren Sie in diesem Artikel: Wie füge ich Widgets auf meiner Website hinzu?
- Fügen Sie in der Nähe der Bewertungen die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ein, z. B. mit folgendem Mustertext: „Wir nutzen Trusted Shops als unabhängigen Dienstleister für die Einholung von Bewertungen. Trusted Shops hat Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass es sich um echte Bewertungen handelt. Mehr Informationen“
Verlinken Sie vom Mustertext auf die von Trusted Shops bereitgestellte Informationsseite mit der folgenden URL: https://help.etrusted.com/hc/de/articles/4419944605341
Zur ständigen Abrufbarkeit der neuen Informationen, bietet es sich an, einen Link wie z. B. „Zur Echtheit der Bewertungen” im Footer des Online-Auftritts zu integrieren und auf die vorgenannte Seite im eTrusted Helpcenter zu verlinken.
Informationspflichten bei Nutzung des Reputation Managers
Wenn Sie den Reputation Manager nutzen, um Ihre Kunden zur Bewertung bei anderen Dienstleistern wie Trustpilot und Google My Business einzuladen, gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Diese sind für Erteilung der neuen Pflichtinformationen auf den jeweiligen Portalen verantwortlich.
Wenn Sie auf Ihren eigenen Webseiten auch mit diesen Bewertungen werben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Anbieter, um die erforderlichen Informationen zu erhalten. Und achten Sie bei den zur Verfügung zu stellenden Informationen auf eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Bewertungen, die Sie für Ihre Werbezwecke einsetzen.
Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen:
Die neuen gesetzlichen Regelungen schreiben zudem vor, dass es stets unzulässig ist, zu behaupten, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistungen von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßig Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen.
Werbung mit „echten“ Bewertungen
Bei den über das Trusted Shops System gesammelten Bewertungen ist zu differenzieren, ob es sich um „verifizierte Bewertungen“ handelt oder nicht.
Bei den als „verifiziert“ gekennzeichneten Bewertungen, handelt es sich um echte Bewertungen. Bei diesen Bewertungen wurden technische und manuelle Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen, ob die Bewertung tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen erworben oder genutzt haben.
Gefälschte Bewertungen
Nach der gesetzlichen Neuregelung ist zudem die Übermittlung oder Beauftragung von gefälschten Verbraucherbewertungen sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung per se unzulässig. Bei solchen gefälschten Bewertungen handelt es sich beispielsweise um Bewertungen, bei denen der Bewertende eine Gegenleistung für die Abgabe einer positiven Bewertung erhalten hat.
Die Trusted Shops Nutzungsbedingungen verpflichten auch die bewerteten Unternehmen dazu, für die Abgabe von Bewertungen keine Gegenleistungen zu erbringen sowie alle Kunden gleichermaßen zur Abgabe einer Bewertung aufzufordern, unabhängig davon ob mit einer positiven oder negativen Bewertung zu rechnen ist. Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigen Trusted Shops zur Kündigung des Nutzungsvertrages und/ oder Löschung der Bewertungen. Soweit Sie mit Bewertungen außerhalb unseres Systems werben, haben Sie stets auf die richtige Darstellung zu achten.
Kennzeichnung von „importierten Bewertungen“
Bei „importierten Bewertungen“ kann Trusted Shops nicht sicherstellen oder überprüfen, dass diese Bewertungen nur von denjenigen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben, daher werden diese Bewertungen bei Trusted Shops immer als nicht verifizierte Bewertungen gehandhabt und gekennzeichnet.