Trusted Shops Hinweisgebersystem

Trusted Shops Hinweisgebersystem für Partnerunternehmen, Dienstleister und Auftragnehmer  

Wo kann ich Rechtsverstöße an Trusted Shops melden? 

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 ermöglicht Trusted Shops u.a. externen Partnerunternehmen, Dienstleistern und Auftragnehmern, die Hintbox-Plattform als Meldekanal für Rechtsverstöße zu nutzen. Das Hintbox-Meldesystem dient der anonymen Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße bei Trusted Shops, über welche die meldende Person im Rahmen der Zusammenarbeit  Kenntnis erlangt.  

Hier gelangen Sie zu unserem Meldesystem.  

Welche Verstöße darf ich über das System melden? 

Als externes Partnerunternehmen, Dienstleister oder Auftragnehmer können Sie jeden Verstoß gegen das EU-Recht im Sinne der sog. Whistleblower-Richtlinie sowie Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden, sofern der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Richtlinie auf diese nationalen Rechtsvorschriften ausdehnt.   

Dabei handelt es sich zum Beispiel um Verstöße gegen das Kartellrecht, das Verbraucherrecht oder das Wettbewerbsrecht. 

Wer bearbeitet die Meldungen? 

Das Trusted Shops Hintbox Meldesystem ist ein internes Meldesystem. Unser Team aus Vertrauenspersonen ist für die Bearbeitung der Meldungen und die Entscheidung über die jeweils erforderlichen Maßnahmen zuständig. Lediglich unser Team aus Vertrauenspersonen hat Zugang zu den Meldungen. Wenn für die Bearbeitung einer Meldung die Hinzuziehung weiterer Personen erforderlich sein sollte, kann ein Zugriff auf eine einzelne Meldung auch weiteren Personen ermöglicht werden. Die Meldungen werden bei Bedarf ebenfalls an die zuständige Behörde weitergeleitet. 

Kann ich eine anonyme Meldung einreichen? 

Ja, eine Meldung über das Trusted Shops Hintbox Meldesystem kann völlig anonym erfolgen. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist immer optional.  

Auch wenn eine Meldung nicht anonym eingereicht wird, wird die Identität der meldenden Person ohne deren ausdrückliche Einwilligung keinen anderen Personen als gegenüber den vorgenannten Vertrauenspersonen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Maßnahmen zu Meldungen zuständig sind, offengelegt. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen im Zusammenhang mit Ermittlungen nationaler Behörden oder Gerichtsverfahren. 

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit in Textform (z.B. E-Mail) oder in Schriftform (z.B. Brief) gegenüber Trusted Shops mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Alle Informationen zum Datenschutz bei Nutzung der Plattform finden Sie in den Datenschutzinformationen. 

  

 


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