Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den DSGVO-Manager und dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Sofern Sie abweichende Angaben zu den von uns vorgegebenen Punkten machen möchten, nutzen Sie gerne unsere Freitexteingabe. Die Freitexteingabe finden Sie am unteren Ende der Eingabemaske für folgende Elemente: Verarbeitungszwecke, Betroffene Personen, Betroffene Daten, Empfänger, Schutzmaßnahmen, Technisch & organisatorische Maßnahmen, Löschfristen.
Bitte kontrollieren Sie, ob Sie die Browser-Vergrößerung aktiviert haben. Setzen Sie diese wieder auf 100% zurück (unter Windows können Sie STRG + 0 zusammen drücken). Generell ist die Eingabemaske auch für Bildschirme mit sehr geringer Bildschirmauflösung optimiert.
Bei Verfahren, die unternehmensinterne (kein involvierter Dienstleister) Prozesse beschreiben, wählen Sie die bei Ihnen im Unternehmen getroffenen TOM aus. TOM sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Diese müssen geeignet sein, das Risiko für die Rechte der betroffenen Personen der Datenverarbeitung möglichst zu minimieren.
Sofern Sie in Ihrem Verfahren einen eingesetzten Dienstleister beschreiben, wählen Sie bitte die TOM aus, die der Dienstleister zumeist auch in seinen ADV Verträgen aufführt.
Die DSGVO sieht nicht vor, dass das Verzeichnis selbst von dem Betroffenen vorgelegt wird. Eine Verpflichtung zur Darstellung im Online-Shop (z.B. innerhalb der Datenschutzerklärung) oder der Gewährung von Einsicht gegenüber Dritten (z.B. Kund*innen, Mitbewerber*innen) besteht nicht.
Art. 30 Abs. 4 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen allerdings, das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde auf ihre Anfrage hin zur Verfügung zu stellen, also genau wie es geführt wird. Dies dient der einfacheren und schnelleren Kontrolle der Verarbeitungstätigkeiten durch die Aufsichtsbehörde und somit schließlich der effektiven Durchsetzbarkeit der DSGVO.
Nach Kündigung und Ablauf der Vertragslaufzeit haben Sie keinen Zugang mehr. Beim DSGVO-Manager handelt es sich um einen typischen Cloud-Service. Das bedeutet, dass Sie bei einer Kündigung und Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Zugang mehr haben. Gerade von wesentlichen Aktualisierungen, die wir im Hintergrund ständig vornehmen (rechtliche Änderungen, Aktualisierung bei Anbietern etc.) können Sie dann also nicht mehr profitieren.
Nein. Das Verarbeitungsverzeichnis dient rein als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden und muss nicht veröffentlicht werden.
Wir veröffentlichen kontinuierlich Verbesserungen rund um den DSGVO-Manager. Sofern Ihr Webbrowser noch veraltete Cache-Informationen beinhaltet, kann dies zu Konflikten führen. Bitte löschen Sie deshalb den Browsercache, starten ihn neu und melden sich dann erneut im DSGVO-Manager an.