Rechtstexter: Jimdo Integrationsanleitung

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du unsere Rechtstexte in Jimdo integrieren kannst. 

Texte aus dem Rechtstexter kopieren

Du hast den Rechtstexter fertig durchlaufen? Du kannst deine Rechtstexte jederzeit in deinem Legal Account bei Trusted Shops unter https://legal.trustedshops.com/login aufrufen. Logge dich einfach mit deiner E-Mail-Adresse und dem von dir vergebenen Passwort ein.

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Nachdem du dich erfolgreich eingeloggt hast, wähle durch Klicken den Bereich „Rechtstexte" auf der linken Seite aus.

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Hier findest du alle von dir erstellten Rechtstexte. Klicke einfach auf den Text, den du kopieren möchtest.

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Der Rechtstexter ruft dann automatisch deine letzte Version des Rechtstextes auf, soweit du das jeweilige Modul bereits einmal durchlaufen hast.

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Du kannst dein fertiges Ergebnis in zwei Formaten ausgeben:

  1. Direkt als Text auf dem Bildschirm: Diesen bereits einfach formatierten Text kannst du mit der Maus markieren und in deinen Shop, auf deiner Plattform oder in ein Textdokument einfügen.
  2. Im HTML-Format: Klicke den gelben Button, um den generierten Text inklusive HTMLTags in den Editor deiner Shopsoftware oder in einen HTML-Editor einzufügen.

Texte in Jimdo einpflegen

Impressum

Schritt 1: Bearbeitungsmodus öffnen

Melde dich auf deiner Website an und klicke links oben auf "Seite bearbeiten", um in den Bearbeitungsmodus zu wechseln.

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Schritt 2: Unterseite öffnen

Gehe zu der Seite, die du bearbeiten willst: Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung oder AGB. Die Links findest du alle ganz unten auf deiner Website. Klicke einfach darauf, um die gewünschte Unterseite zu öffnen.

Alternativ kannst du auch über "Seiten" -> "Systemseiten" / "Shop-Seiten" die gewünschte Seite für rechtliche Texte ansteuern.

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Schritt 3: Text einfügen

Ersetze hier den Mustertext oder deinen alten Rechtstext, indem du hier deinen kopierten Text einfügst. Willst du den Text im HTML-Format einfügen, musst du zunächst auf den Button "HTML bearbeiten" klicken.

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Gesetzliche Anforderungen

Impressum

Nach § 5 Abs. 1 TMG muss der Betreiber eines Onlineshops den Inhalt des Impressums leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.

Die Einbindung des Impressums muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Leicht erkennbar: Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.
  • Unmittelbar erreichbar: Verlinkung über nicht mehr als zwei Links. Eine Erreichbarkeit über zwei Links ist nur dann zulässig, wenn sowohl der erste als auch der zweite Link eindeutig bezeichnet ist.
  • Ständig verfügbar: Das Impressum muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.

Datenschutzerklärung

Nach Art. 12 DSGVO müssen Online-Händler geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person die in der DSGVO festgelegten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die leichte Zugänglichkeit der Informationen setzt voraus, dass diese nicht im Angebot versteckt, sondern leicht auffindbar, maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich sind. Die Informationen müssen deshalb auch aussagekräftig benannt werden.

Die Einbindung der Datenschutzerklärung muss folgende Kriterien erfüllen:

Es muss ein aussagekräftig bezeichneter und leicht auffindbarer Link auf die Datenschutzerklärung vorhanden sein. Dieser Link muss auf jeder Seite des Shops vorgehalten werden, da bei einem Fehlen des Links keine leichte Auffindbarkeit mehr gegeben ist.

Widerrufsbelehrung

Nach §§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 3 EGBGB muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden. Daraus resultieren folgende Ansprüche an die Einbindung:

  • Klarer Hinweis auf das Widerrufsrecht im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführliche Belehrung, soweit die Belehrung nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt wird.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen. Ferner gilt die Information über das Bestehen eines Rechts zum Widerruf als wesentlich i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 5 UWG, sodass wir empfehlen, bei allen Angeboten eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dies kann über einen sprechenden Link (z. B. „Widerrufsrecht") im Header oder Footer des Online-Shops erfolgen.

AGB

Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen die AGB durch einen ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

Die Einbindung der AGB muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführlichen AGB, soweit die AGB nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt werden.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Ziff. 1 der Anlage 3 zu Anlage 3 den §§ 14 und 28 BFSG ist die Erklärung zur Barrierefreiheit entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzuhalten oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ auf der Webseite zu platzieren.

Da für die Erklärung zur Barrierefreiheit im Vergleich zu den herkömmlichen AGB gesteigerte Zugänglichkeitsanforderungen gelten, empfehlen wir diese nicht in die AGB aufzunehmen. Sinnvoller ist es, die Informationen bspw. auf einer separaten Informationsseite zu platzieren, auf die du mit einem eindeutig bezeichneten Link (z.B. „Erklärung zur Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheit“) im Footer deiner Seite hinweist.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss ebenfalls in barrierefreier Form zugänglich gemacht werden, d.h. unter anderem über mehr als einen sensorischen Kanal, z.B. schriftlich, akustisch oder per elektronische Daten, die über einen Computer mit Screenreader vorgelesen werden können.


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