Rechtstexter: eBay Integrationsanleitung

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du unsere Rechtstexte in deinen eBay-Shop integrieren kannst.

Texte aus dem Rechtstexter kopieren

Du hast den Rechtstexter fertig durchlaufen? Du kannst deine Rechtstexte jederzeit in deinem Legal Account bei Trusted Shops unter https://legal.trustedshops.com/login aufrufen. Logge dich einfach mit deiner E-Mail-Adresse und dem von dir vergebenen Passwort ein.

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Nachdem du dich erfolgreich eingeloggt hast, wähle durch Klicken den Bereich „Rechtstexte" auf der linken Seite aus.

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Hier findest du alle von dir erstellten Rechtstexte. Klicke einfach auf den Text, den du kopieren möchtest.

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Der Rechtstexter ruft dann automatisch deine letzte Version des Rechtstextes auf, soweit du das jeweilige Modul bereits einmal durchlaufen hast.

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Du kannst dein fertiges Ergebnis in zwei Formaten ausgeben:

  1. Direkt als Text auf dem Bildschirm: Diesen bereits einfach formatierten Text kannst du mit der Maus markieren und in deinen Shop, auf deiner Plattform oder in ein Textdokument einfügen.
  2. Im HTML-Format: Klicke den gelben Button, um den generierten Text inklusive HTMLTags in den Editor deiner Shopsoftware oder in einen HTML-Editor einzufügen.

Tipp für die Nutzung bei eBay:

Das HTML-Format wird in den für die Verwendung von Rechtstexten vorbereiteten Seiten bei eBay nicht unterstützt. Bitte verwende deswegen stets das „Text-Format".

Ausnahme im Impressum: Verweis auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung.

Texte in deinen eBay-Shop einpflegen

Schritt 1:

a) Wähle unter dem Reiter „Mein eBay" am rechten oberen Seitenrand den Tab „eBay-Konto" aus.

b) Alternativ kannst du auch oben links über "Kontoeinstellungen" zu den folgenden Menüpunkten gelangen

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Schritt 2: Nun musst du „Verkäufereinstellungen" anklicken.

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Schritt 3: Nun scrolle, bis du zu „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen" kommst, klicke anschließend auf „Bearbeiten" auf der rechten Seite, um deine Texte einfügen zu können.

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Schritt 4: Füge nun deine Texte ein, indem du „Edit" neben den jeweiligen Textfeldern anklickst.

Bitte beachte den Hinweis für das Update von Texten für bestehende Angebote weiter unten.

a) Impressum
Setze deine Anbieterdaten in die entsprechend vorgegebenen Felder ein.

  • „Name des Unternehmens" und „Geschäftsadresse": Hier hast du bereits bei deiner Anmeldung bei eBay deinen Unternehmensnamen bzw. deine Adresse eingetragen.
  • „Vorname": Nenne hier den Vornamen des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten.
    Muss die Bezeichnung eines Vertretungsberechtigten aufgeführt werden (z. B. „Geschäftsführer"), ergänze diese bitte vor dem Vornamen.
  • „Nachname": Trage hier den Nachnamen des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten ein.
  • „Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse": Gib auch diese Daten in die separaten
    Felder ein.
  • „Handelsregisternummer": Trage hier die Angaben zum Handelsregistereintrag ein, z. B.: „Amtsgericht Demostadt, HRB 123124"
  • „Weitere, gesetzlich erforderliche Angaben": Mache hier alle Angaben, für die es kein separates Feld gibt wie Hinweis auf Online-Streitbeilegung, Kleinunternehmerstatus, Angaben zur GmbH & Co.KG, etc.
    Hinweis: Der Teil zur Online-Streitbeilegung muss im html-Format eingefügt werden, damit die Verlinkung korrekt angezeigt wird (siehe Screenshot).

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Du kannst auch folgenden Text in das Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" direkt übernehmen, um einen klickbaren Link zu erhalten:

<p>Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) 
bereit, die du hier findest <a href=http://ec.europa.eu/consumers/odr/ rel="noopener"
target="_blank">http://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>

b) Widerrufsbelehrung

Kopiere die erstellte Widerrufsbelehrung in das Freitextfeld „Widerrufsbelehrung".

Wichtig: Achte darauf, dass keine Widersprüche zu Angaben von Rücksendefristen und/oder Tragung der Rücksendekosten zwischen der Widerrufsbelehrung und anderen Stellen entstehen, wo Rücksendemodalitäten definiert werden (z.B. unter "Rücknahmebedingungen für deine Angebote").

c) AGB

Kopiere die erstellten AGB in das Feld „Allgemeine Geschäftsbedingungen".

d) Datenschutzerklärung

Ebay bietet kein separates Freitextfeld für deine Datenschutzerklärung an. Kopiere deswegen deine erstellte Datenschutzerklärung ebenfalls in das Feld „Nutzungsbedingungen" unter die AGB. Setze eine Überschrift ein, aus der hervorgeht, dass sich in diesem Feld ebenfalls Informationen zum Datenschutz befinden (siehe Beispiel im Screenshot).

Klicke anschließend auf „Speichern".

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Zusätzliche Empfehlung:

Da eBay kein separates Feld für die Datenschutzerklärung ermöglicht (siehe d)), empfehlen wir im Feld „zusätzliche gesetzlich erforderliche Angaben" auf die Datenschutzerklärung zu verweisen.

Beispiel: „Unsere Datenschutzerklärung findest du unterhalb der AGB"

Hinweise:

  1. eBay ermöglicht die Verwendung eigener Seiten für gewerbliche Verkäufer. Diese
    unterstützen, anders als die fest vorbereiteten Seiten, die Gestaltung mittels HTML. Damit kannst du auf deiner Verkäuferseite formatierte Rechtstexte inklusive Verlinkungen anzeigen.
  2. Im Bestellprozess von eBay werden durch den Verkäufer eingestellten AGB nicht
    angezeigt. Das ist jedoch unter juristischen Gesichtspunkten strikte Voraussetzung dafür,
    dass deine AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen werden. Trusted Shops steht hierzu
    mit eBay in Kontakt, um dir rechtssicheres Verkaufen zu ermöglichen.
  3. Texte für bestehende Angebote anpassen:
    a. Passe die Informationen für Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung
    nach der oben beschriebenen Anleitung an.
    b. Gehe anschließend zu „Aktivität" -> „Verkaufen" -> „Aktiv"
    c. Wähle alle zu ändernden Angebote aus.
    d. Klicke auf „Bearbeiten" und die Angeboteliste öffnet sich.
    e. Klicke auf „Änderungen senden" – die vorgenommenen Änderungen werden
    dann für alle gewählten Angebote übernommen.
    f. Passe die Information zum Widerrufsrecht direkt unter „Angebote ändern" ->
    „Rücknahmebedingungen" an (siehe Screenshot).

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Gesetzliche Anforderungen

Impressum

Nach § 5 Abs. 1 TMG muss der Betreiber eines Onlineshops den Inhalt des Impressums leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.

Die Einbindung des Impressums muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Leicht erkennbar: Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.
  • Unmittelbar erreichbar: Verlinkung über nicht mehr als zwei Links. Eine Erreichbarkeit über zwei Links ist nur dann zulässig, wenn sowohl der erste als auch der zweite Link eindeutig bezeichnet ist.
  • Ständig verfügbar: Das Impressum muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.

Datenschutzerklärung

Nach § 13 Abs. 1 TMG muss der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Die Einbindung der Datenschutzerklärung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Allgemein verständlich: Sowohl der Inhalt der Datenschutzerklärung als auch die Verknüpfung müssen allgemein verständlich sein. Deshalb muss auch der Link eindeutig bezeichnet werden, z.B. mit „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“.
  • Jederzeit abrufbar: Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.

Widerrufsbelehrung

Nach §§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 3 EGBGB muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden. Daraus resultieren folgende Ansprüche an die Einbindung:

  • Klarer Hinweis auf das Widerrufsrecht im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführliche Belehrung, soweit die Belehrung nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt wird.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.

AGB

Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen die AGB durch einen ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

Die Einbindung der AGB muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführlichen AGB, soweit die AGB nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt werden.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.

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