Rechtstexter: eBay Integrationsanleitung

Schritt 1: Rechtstexte erstellen

Mit unserem Rechtstexter hast du die folgenden Möglichkeiten:

  • Du kannst deine Rechtstexte mithilfe der kostenfreien Basisversion erstellen.
  • Du kannst eines der vier Legal-Pakete buchen, um zusätzliche Funktionen freizuschalten.

Der Rechtstexter ist – in unterschiedlichem Umfang – Teil dieser Legal-Pakete:

  • Legal Essential
  • Legal Premium
  • Legal Enterprise
  • Legal Ultimate

Vergleiche die Pakete auf dieser Seite: Rechtstexter

Buche anschließend das zu dir passende Paket oder nutze die kostenfreie Basisversion.

Schritt 2: Rechtstexte kopieren

  1. In deinen Legal-Account einloggen.
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  2. In der Hauptnavigation auf „Rechtstexte“ (01_16x16.png) klicken. Auf Textversion-kopieren.png (02_16x16.png) klicken, um den gewünschten Rechtstext im Textformat in deinen Zwischenspeicher zu kopieren.
Das HTML-Format wird von eBay nicht unterstützt. Verwende daher bei allen Rechtstexten das Textformat.

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Schritt 3: Rechtstexte in eBay einpflegen

  1. In deinen eBay-Account einloggen.
  2. In der linken oberen Ecke auf deinen Accountnamen (01_16x16.png) klicken. Anschließend auf „Kontoeinstellungen“ (02_16x16.png) klicken.
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  3. Die Übersicht „Mein eBay“ erscheint. Auf „Verkäufereinstellungen“ klicken.
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  4. Zum Bereich „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ scrollen. Neben „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen“ auf „Bearbeiten“ klicken.
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  5. Die Übersicht „Öffentliche Informationen zum Unternehmen“ erscheint. Unter „Kontaktinformationen“ deine Kontaktdaten eingeben. Diese Kontaktdaten werden im Impressum dargestellt.
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  6. Im Bereich „Rücknahmebedingungen“ auf „Bearbeiten“ klicken.
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  7. Ein Textfeld erscheint. Deine Widerrufsbelehrung im Textformat ins Feld eingeben (01_16x16.png).
Wichtig: Achte darauf, dass keine Widersprüche zu Angaben von Rücksendefristen und/oder Tragung der Rücksendekosten zwischen der Widerrufsbelehrung und anderen Stellen entstehen, wo Rücksendemodalitäten definiert werden (z.B. unter „Rücknahmebedingungen für deine Angebote).
  1. Anschließend auf „Speichern“ (02_16x16.png) klicken.
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  2. Im Bereich „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ auf „Bearbeiten“ klicken.
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  3. Ein Textfeld erscheint. Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deine Datenschutzerklärung im Textformat ins Feld eingeben (01_16x16.png).
eBay bietet kein eigenes Textfeld für die Datenschutzerklärung an. Daher musst du deine Datenschutzerklärung unterhalb der AGB ins Textfeld „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ eingeben. Setze eine Überschrift ein, aus der hervorgeht, dass sich in diesem Feld ebenfalls Informationen zum Datenschutz befinden.
  1. Anschließend auf „Speichern“ (02_16x16.png) klicken.
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  2. Im Bereich „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf „Bearbeiten“ klicken.
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Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wenn du ein Kleinstunternehmen vertrittst, musst du keine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben.
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die …
 
  • weniger als 10 Personen beschäftigen und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
  1. Ein Textfeld erscheint. Deine Erklärung zur Barrierefreiheit im Textformat ins Feld eingeben. Anschließend auf „Speichern“ klicken.

Damit hast du deine Rechtstexte erfolgreich in eBay eingepflegt.

Gesetzliche Anforderungen

Impressum

Nach § 5 Abs. 1 TMG muss der Betreiber eines Onlineshops den Inhalt des Impressums leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.

Die Einbindung des Impressums muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Leicht erkennbar: Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.
  • Unmittelbar erreichbar: Verlinkung über nicht mehr als zwei Links. Eine Erreichbarkeit über zwei Links ist nur dann zulässig, wenn sowohl der erste als auch der zweite Link eindeutig bezeichnet ist.
  • Ständig verfügbar: Das Impressum muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.

Datenschutzerklärung

Nach § 13 Abs. 1 TMG muss der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Die Einbindung der Datenschutzerklärung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Allgemein verständlich: Sowohl der Inhalt der Datenschutzerklärung als auch die Verknüpfung müssen allgemein verständlich sein. Deshalb muss auch der Link eindeutig bezeichnet werden, z.B. mit „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“.
  • Jederzeit abrufbar: Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite im Shop aus abrufbar sein. Das gilt auch für den Bestellprozess.

Widerrufsbelehrung

Nach §§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 3 EGBGB muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden. Daraus resultieren folgende Ansprüche an die Einbindung:

  • Klarer Hinweis auf das Widerrufsrecht im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführliche Belehrung, soweit die Belehrung nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt wird.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.

AGB

Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen die AGB durch einen ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

Die Einbindung der AGB muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB im Bestellprozess.
  • Sprechender Link auf die ausführlichen AGB, soweit die AGB nicht vollständig im Bestellprozess dargestellt werden.
  • Optimale Platzierung: Auf der Bestellseite vor den hervorzuhebenden Pflichtinformationen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Ziff. 1 der Anlage 3 zu Anlage 3 den §§ 14 und 28 BFSG ist die Erklärung zur Barrierefreiheit entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzuhalten oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ auf der Webseite zu platzieren.

Da für die Erklärung zur Barrierefreiheit im Vergleich zu den herkömmlichen AGB gesteigerte Zugänglichkeitsanforderungen gelten, empfehlen wir diese nicht in die AGB aufzunehmen. Sinnvoller ist es, die Informationen bspw. auf einer separaten Informationsseite zu platzieren, auf die du mit einem eindeutig bezeichneten Link (z.B. „Erklärung zur Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheit“) im Footer deiner Seite hinweist.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss ebenfalls in barrierefreier Form zugänglich gemacht werden, d.h. unter anderem über mehr als einen sensorischen Kanal, z.B. schriftlich, akustisch oder per elektronische Daten, die über einen Computer mit Screenreader vorgelesen werden können.


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