FAQ zum DSGVO-Manager/ Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

 

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den DSGVO-Manager und dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Was sind technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)?

Bei Verfahren, die unternehmensinterne (kein involvierter Dienstleister) Prozesse beschreiben, wählst du die bei dir im Unternehmen getroffenen TOM aus. TOM sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Diese müssen geeignet sein, das Risiko für die Rechte der betroffenen Personen der Datenverarbeitung möglichst zu minimieren.

Sofern du in deinem Verfahren einen eingesetzten Dienstleister beschreibst, wähle bitte die TOM aus, die der Dienstleister zumeist auch in seinen ADV Verträgen aufführt.

Welche Behörde prüft eigentlich mein Verfahrensverzeichnis?

Die DSGVO sieht nicht vor, dass das Verzeichnis selbst von dem Betroffenen vorgelegt wird. Eine Verpflichtung zur Darstellung im Online-Shop (z.B. innerhalb der Datenschutzerklärung) oder der Gewährung von Einsicht gegenüber Dritten (z.B. Kund*innen, Mitbewerber*innen) besteht nicht.

Art. 30 Abs. 4 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen allerdings, das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde auf ihre Anfrage hin zur Verfügung zu stellen, also genau wie es geführt wird. Dies dient der einfacheren und schnelleren Kontrolle der Verarbeitungstätigkeiten durch die Aufsichtsbehörde und somit schließlich der effektiven Durchsetzbarkeit der DSGVO.

Kann ich nach der Kündigung der gebuchten Leistung noch auf die Verzeichnisse zugreifen?

Nach Kündigung und Ablauf der Vertragslaufzeit hast du keinen Zugang mehr. Beim DSGVO-Manager handelt es sich um einen typischen Cloud-Service. Das bedeutet, dass du bei einer Kündigung und Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Zugang mehr hast. Gerade von wesentlichen Aktualisierungen, die wir im Hintergrund ständig vornehmen (rechtliche Änderungen, Aktualisierung bei Anbietern etc.) kannst du dann also nicht mehr profitieren.

Muss ich das Verarbeitungsverzeichnis irgendwo sichtbar für meine Kunden hinterlegen?

Nein. Das Verarbeitungsverzeichnis dient rein als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden und muss nicht veröffentlicht werden.

Was tue ich nach einem Absturz des DSGVO-Managers?

Wir veröffentlichen kontinuierlich Verbesserungen rund um den DSGVO-Manager. Sofern dein Webbrowser noch veraltete Cache-Informationen beinhaltet, kann dies zu Konflikten führen. Bitte lösche deshalb den Browsercache, starte ihn neu und melde dich dann erneut im DSGVO-Manager an. 


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