Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Consent-Manager.
Der Hinweistext des Consent Managers wird durch Trusted Shops vorgegeben. Damit die Rechtskonformität des Cookie-Banners und somit die Haftung bestehen bleibt, kann der Text des Banners inhaltlich nicht verändert werden.
Individuell angepasst werden können allerdings der Shop-Name, sowie die jeweiligen Links zu den Rechtstexten. Außerdem kannst du farbliche Design-Einstellungen in deinem Legal Account innerhalb des Schritt zwei „Anzeige" des Consent-Managers individuell und passend deines Corporate Design konfigurieren.
In diesem Fall empfehlen wir zumindest einen simplen "Cookie-Banner" im Online-Shop zu nutzen, der über den Einsatz der Cookies informiert und auf die Datenschutzerklärung verweist.
Bitte beachte: In der Praxis werden nur selten ausschließlich essentielle Cookies gesetzt. Beispielsweise haben mittlerweile auch viele Shop-Systeme bereits von Hause aus integrierte Trackingsysteme. Stelle daher beim Einsatz eines simplen Cookie Banners unbedingt sicher, dass du wirklich keine Cookies setzt, die eigentlich doch eine Einwilligung benötigen würden.
Wer auf eBay, Amazon, oder ähnlichen Plattformen verkauft, hat in der Regel keine Möglichkeit, selbst Cookies zu setzen oder zu verwalten.
Daher müssen die Plattform-Betreiber selbst sicherstellen, für Cookies und Webtracking eine entsprechende Einwilligung der Seitenbesucher einzuholen.
Unser Consent Manager ist nicht für Portale wie eBay, Amazon, hood.de oder andere Plattformen nutzbar, sondern nur für Onlineshops.
So änderst du die Sprache deines Cookie-Banners von Englisch zu Deutsch:
Die Sprache des Consent Managers lässt sich im HTML Code deines Shop-Templates ändern, indem lang="en" zu "lang="de" abgeändert wird. Im folgenden Screenshot siehst du die entsprechende Stelle im HTML Code.
Aktuell wird der Consent Manager in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Spanisch und Französisch.
Weitere Informationen, in welcher Sprache der Banner angezeigt wird und welche Logik und Reihenfolge dahinter steckt, findest du hier.
Die Einordnung zwischen den Kategorien Marketing und Funktionell ist nicht entscheidend, es gibt zurzeit keine gesetzliche Erfordernis hierzu. Die Kategorien sollen nur dem Verbraucher helfen, die einzelnen Dienste zum eigenen Verständnis besser einordnen zu können.
Die Einordnung in der Kategorie "essentiell" sollte wirklich nur für Cookies und Dienste gewählt werden, die zwingend notwendig zum Betrieb der Seite sind (bestes Beispiel: Warenkorb-Cookie). Denn: Für essentielle Cookies werden über den Consent Manager keine Einwilligungen eingeholt.
Wichtig ist demnach, dass einwilligungspflichtige Cookies (wie z.B. Google Analytics) auch als solche deklariert werden, damit für diese dann regulär über den Consent Manager die zwingend notwendigen Einwilligungen eingeholt werden. Daher dürfen diese Art von Cookies nicht als essentiell kategorisiert werden, da dann die notwendige Einwilligung fehlen würde.
Problematisch wäre also nur, wenn ein Cookie als essentiell kategorisiert wird, obwohl es nicht unbedingt zum Betrieb der Seite notwendig ist.
Im Rahmen der Legal Produkte von Trusted Shops kann die Integration des Consent-Managers nicht überprüft werden.
Wie du jedoch eigenständig die Funktionalität deines Consent-Managers testen kannst, erfährst du hier.
Zunächst solltest du dir bewusst machen, welche Datenverarbeitungsdienste du nutzt. Wir erklären dir hier wie du das am besten herausfindest.
Unser Consent-Manager verfügt über einen sogenannten Crawler, der dir die Auswahl der von dir genutzten Datenverarbeitungsdienste erleichtert und dir somit zeigt, welche Cookies du setzt.
Dabei wird im Schritt 3 des Consent-Managers in deinem Legal Account automatisch, die im Schritt 1 des Consent-Managers hinterlegte URL, auf die genutzten Datenverarbeitungsdienste im Hintergrund geprüft. Nach dem Scan werden alle genutzten Dienste aufgelistet und in Essentiell, Marketing oder Statistik vorkategorisiert. Eine nachträgliche Anpassung der Dienste und Kategorien ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich kannst du vorab sowie im Nachgang mit weiteren kostenlosen Tools deine genutzten Datenverarbeitungsdienste scannen lassen und somit erfahren welche Cookies du setzt und Trackingmaßnahmen du nutzt. Dafür empfehlen wir die Browsererweiterung Ghostery oder den kostenlosen Scan von dem Onlinedienst CookieServe.
Erfahrene User können auch die „Browser Admin Tools" von Chrome zum Auslesen nutzen.